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Der elektronischen Patientenakte (ePA)
auf den Zahn gefühlt

eine Initiative von:

Die elektronische Patientenakte (ePA) auf einen Blick:

Vorteile

Risiken

Folgen

  • Ihre persönlichen Gesundheitsdaten werden in einer Akte gesammelt und gespeichert.

  • Die Datenspeicherung erfolgt für Millionen von Versicherten gemeinsam auf zentralen Servern.

  • Mit einem einzigen Hackerangriff können sämtliche Patientendaten von Millionen von Versicherten erbeutet und missbraucht werden!

  • Die Daten aller behandelnden Fachdisziplinen (Fachärzte, Zahnarzt, Psychotherapeut uvm.) werden in einer gemeinsamen Akte verwaltet.

  • In der ePA gibt es bisher weder eine Ordnungsstruktur noch eine Such-funktion. Jeder Arzt ist verpflichtet, sämtliche Dokumente persönlich zu sichten, was je nach Umfang der ePA mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist.

  • Die benötigte Zeit zum Durchforsten der ePA nach relevanten Dokumenten fehlt für ein persönliches Arzt-Patienten-Gespräch und es steht weniger Zeit für Ihre Behandlung zur Verfügung!

  • Ihre Daten werden dem ForschungsDatenZentrum (FDZ) in pseudonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

  • Ihre Daten sind lediglich pseudonymisiert, nicht anonymisiert.

  • Interessengruppen können die Nutzung von Patientendaten beantragen, wenn sie als Zweck „Gemeinwohl“ angeben.

  • Durch Rückverfolgung der Daten lässt sich jeder einzelne Patient wieder identifizieren!

  • Auch wirtschaftliches Interesse kann als „Gemeinwohl“ definiert werden

  • Der Patient kann Daten in seiner ePA löschen oder für einzelne Nutzer verbergen.

  • Der Patient kann oftmals nicht abschätzen, welche Informationen für welchen Arzt wichtig sind und löscht evtl. essenziell wichtige Informationen.

  • Eine unvollständige ePA kann zu Fehlbehandlungen führen!

  • Forschung, die auf unvollständigen Daten beruht, ist unbrauchbar!

  • Ihre Daten werden auf Servern privater Firmen gespeichert und demnächst auch im Europäischen Gesundheits-datenraum (EHDS) nutzbar sein.

  • Bei veränderten politischen Verhältnissen können per Gesetz weitere Nutzungsmöglichkeiten Ihrer Daten beschlossen werden.

  • Eine Einsicht in Ihre Gesundheitsdaten durch Arbeitgeber, Versicherungen oder Kreditinstitute wäre dann denkbar!

  • Auch die Ergebnisse genetischer Untersuchungen können in der ePA gespeichert werden.

  • Eine erbliche Erkrankung bzw. bereits die Veranlagung für eine Erkrankung kann per KI Ihren Kindern, Enkeln oder nahen Verwandten zugeordnet werden.

  • Ihre Nachfahren könnten bereits vor ihrer Geburt mit Erkrankungen stigmatisiert werden, die womöglich nie bei ihnen ausbrechen!

Fazit

Neben den Vorteilen birgt die ePA auch Risiken.
Sie werden zum gläsernen Patienten!

Die riesigen Datenmengen auf zentralen Servern sind insbesondere reizvoll für Hackerangriffe und laden zum Datenmissbrauch ein.

Widerspruch

Falls für Sie die Risiken der ePA überwiegen, dann können Sie jederzeit der Einrichtung einer ePA widersprechen bzw. deren Löschung veranlassen (Opt-Out-Verfahren).

Zudem können Sie einzelnen Nutzungen widersprechen (z.B. der Weitergabe Ihrer Daten zu Forschungszwecken).

 

Sie können jederzeit Widerspruch einlegen

1. über die App Ihrer Krankenkasse

oder

2. durch einen formlosen Brief an Ihre Krankenkasse.
 

Ein Widerspruchsformular finden Sie hier:

Wichtig zu wissen:

Wenn Sie die ePA nicht nutzen, dann entstehen Ihnen keinerlei Nachteile!

Alternativen zur ePA:

  • Der klassische Aktenordner

  • Eigener Datenträger (USB-Stick)

 

So bleiben Ihre persönlichsten Daten sicher und privat!

Flyer zum kostenlosen Download

Zur Weitergabe dieser Informationen an Ihre Patientinnen und Patienten stellen wir Ihnen gerne unseren Flyer zur Verfügung.

Eine Anleitung mit genauen Angaben zum Druckauftrag ist im Download enthalten

Weitere Informationen:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – BfDI

Die elektronische Patientenakte

BZB September 2024 Kommentar von Prof. Dr. Dr. E. Fischer-Brandies, Dr. A. Walter, Dr. F. Hummel,
R. Bernreiter MSc. MSc., Dr. N. Pröbstl, S. Remlinger

Überlegungen zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht – BfDS

GESUNDHEITSDATEN IN GEFAHR !

03.02.2021 – Bayerischer Facharztverband e.V.

Die Position des BFAV zur Telematik-Infrastruktur (TI)

03.09.2023 – Norbert Häring 

Nackt in der Gesundheitscloud - Wie unsere Körper und Biodaten zum Rohstoff und zur Ware werden

Freie Ärzteschaft

​​

e-Card: Schutz von Patientendaten und Schweigepflicht

15. August 2024 – IG Med

ePa Patienteninformation

MEDI Baden-Württemberg e.V.

Aufklärungskampagne zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Patientenrechte und Datenschutz e.V.

patientenrechte-datenschutz.de/

08.09.2024 TAZ

Schweigen oder widersprechen?

16.10.2024 HNA

Weil „anonym Dinge abgefragt werden“: Jurist empfiehlt Widerspruch gegen elektronische Patientenakte

22.08.2024 Netzpolitik.org

Soll ich´s wirklich machen oder lass ich´s lieber sein?

05.12.2024 Verbraucherzentrale Bundesverband

Elektronische Patientenakte:
Krankenkassen informieren unzureichend

20.11.2024 NachDenkSeiten

Hauptsache Daten! Ein Patient hat gefälligst gläsern zu sein – nicht gesund zu werden

04.11.2024 Heise online

"Elektronische Patientenakte für alle" könnte Verschlimmbesserung werden

03.12.2024 Observer Gesundheit

ePA - die Opt-out-Lösung ist so nicht vertretbar

27.12.2024 Chaos Computer Club

CCC fordert Ende der ePA-Experimente am lebenden Bürger

10.01.2025 heise.de

Kurz vor Start: Immer mehr Experten warnen vor elektronischer Patientenakte
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