Das Problem –
Warum die GOZ nicht mehr ausreicht
Das Problem –
Warum die GOZ nicht mehr ausreicht
Seit 1988 ist der sogenannte GOZ-Punktwert – also die gesetzlich festgelegte Vergütung für zahnärztliche Leistungen – nicht mehr angepasst worden.
Zahnarztpraxen erhalten heute für ihre Leistung
das gleiche Honorar wie vor fast 40 Jahren.
Die Kosten für die Neugründung einer Einzelpraxis haben sich seit 1988 verfünffacht!
Info:
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Seit 1988 sind die Personalkosten massiv angestiegen.
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Energiekosten, Mieten und Materialkosten haben sich verdoppelt bis verdreifacht.
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Aufwändigere Hygienemaßnahmen, Dokumentations- und Aufklärungspflichten kosten Zeit und Geld.

Kostenexplosion
GOZ-Punktwert unverändert seit 1988
Kostenentwicklung einer Zahnarztpraxis im Vergleich zum
GOZ-Punktwert seit 1988
Das Problem –
Warum die GOZ nicht mehr ausreicht
Seit 1988 ist der sogenannte GOZ-Punktwert – also die gesetzlich festgelegte Vergütung für zahnärztliche Leistungen – nicht mehr angepasst worden.
Zahnarztpraxen erhalten heute für ihre Leistung
das gleiche Honorar wie vor fast 40 Jahren.
Die Folgen –
Was passiert, wenn sich nichts ändert?
Das Missverhältnis zwischen Kosten und Einnahmen hat gravierende Auswirkungen für die Praxen und für die Patientinnen und Patienten.
Junge Zahnärzte meiden die Niederlassung, es drohen Versorgungslücken!
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Die Zahl der Neugründungen und Praxisübernahmen ist bereits drastisch gesunken, vor allem auf dem Land.
Das ist besonders für ältere Menschen ein Problem.
Info:
Das Problem –
Warum die GOZ nicht mehr ausreicht
Die Lösung aus Sicht
der Zahnärzte –
§ 2 Abs. 1 GOZ
§ 2 Abs. 1 GOZ erlaubt es, vor der Behandlung eine individuelle, schriftliche Honorarvereinbarung zu treffen, wenn die gesetzlich festgelegten Sätze nicht mehr ausreichen.
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Der tatsächliche Aufwand und die Qualität der Leistung werden berücksichtigt.
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Es gibt keine versteckten Kosten, sondern eine klare, nachvollziehbare Struktur.
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Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) empfiehlt diesen Weg ausdrücklich!
Weitere Informationen auf: www.blzk.de/goz

Durch Honorarvereinbarungen nach § 2 Abs. 1 GOZ werden alle Leistungen fair abgerechnet. Der Zahnarzt wird Ihnen dann frei von wirtschaftlichen Erwägungen die medizinisch sinnvollste Behandlung empfehlen.
Info:
Das Problem –
Warum die GOZ nicht mehr ausreicht
Die Lösung aus Sicht
der Patienten –
Qualität sichern,
Versorgung erhalten
Auch Sie als Patientin oder Patient können aktiv dazu beitragen, dass Sie weiterhin hochwertige Leistungen erhalten und dass die flächendeckende zahnärztliche Versorgung in Bayern erhalten bleibt.
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Bei Ihrer Privaten Krankenversicherung Tarif abschließen,
der über den 3,5-fachen Erstattungs-Satz hinausgeht. -
Honorarvereinbarungen nach § 2 Abs. 1 GOZ wählen.
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Private Zusatzversicherung abschließen.
Viele Versicherungen übernehmen auch Leistungen nach § 2 Abs. 1 GOZ. -
Private Mehrkosten akzeptieren bewusst und informiert
Was Sie tun können:
Durch eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOZ unterstützen Sie die Praxis dabei, wirtschaftlich und qualitätsorientiert zu arbeiten.
Sie tragen dazu bei, dass auch in Zukunft eine wohnortnahe zahnärztliche Versorgung möglich ist.